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    Kann eine Herkunftsfamilie ihren Betreuungs- und Erziehungsaufgaben gegenüber seinem Kind nicht mehr gerecht werden, ist es notwendig, für dieses Kind eine andere Lebensperspektive zu finden.

    Die Gründe, warum Kinder vorübergehend  oder langfristig nicht mehr bei ihren Eltern leben können  sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von einer allgemeinen Überforderung in der Erziehung ihrer Kinder, Vernachlässigung der Kinder bis hin zu Suchterkrankungen bei den Eltern. Was ein Kind braucht, ist jemand, der verlässlich für es da ist und für es sorgt. Mitunter brauchen auch Geschwister eine Ersatzfamilie.

    Pflegekinder sind von den Schwierigkeiten in ihrer Herkunftsfamilie geprägt und können neben ihren verschiedenen Erfahrungen auch Entwicklungsauffälligkeiten und Entwicklungsdefizite mitbringen. Pflegeeltern können die Bedürfnisse nach Nähe, Verlässlichkeit, Struktur, Bindung, Zugehörigkeit und Alltagsnormalität für jüngere Kinder am besten erfüllen.

    Der Pflegekinderdienst des Fachbereichs Bildung informiert über alle wichtigen Themenbereiche und bereitet Pflegeeltern individuell auf das neue Familienleben vor. Pflegeeltern erhalten Beratung und Begleitung. Der materielle Unterhalt des Kindes wird sichergestellt. Ihre erzieherische Leistung wird entsprechend den Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt honoriert.

    Die Informationsveranstaltung für Pflegeelternbewerber finden jeweils am ersten Dienstag im Monat in der Zeit von 16:30- 17:30 Uhr statt.

    Beginnend am Dienstag, 06.02.2024 

    Ort: Zentralbibliothek, Salzgrafenstraße 2, 3. Etage, 06108 Halle (Saale)

    Kann eine Herkunftsfamilie ihren Betreuungs- und Erziehungsaufgaben gegenüber seinem Kind nicht mehr gerecht werden, ist es notwendig, für dieses Kind eine andere Lebensperspektive zu finden.

    Die Gründe, warum Kinder vorübergehend oder langfristig nicht mehr bei ihren Eltern leben können, sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von einer allgemeinen Überforderung in der Erziehung ihrer Kinder, Vernachlässigung der Kinder bis hin zu Suchterkrankungen bei den Eltern. Was ein Kind braucht, ist jemand, der verlässlich für es da ist und für es sorgt. Mitunter brauchen auch Geschwister eine Ersatzfamilie.

    Wir suchen Pflegeeltern (Familien, Paare, Einzelpersonen), die sich dieser verantwortungsvollen Herausforderung stellen.

    Gesucht werden Menschen, die eine besondere Beziehung zum Kind eingehen und bereit sind, eine umfassende Betreuung und Erziehung zu übernehmen. Pflegeeltern sollen dem Kind einen Ort geben, wo die Bedürfnisse des Kindes nach Nähe, Verlässlichkeit, Struktur, Bindung und Sicherheit erfüllt werden.

    Der Pflegekinderdienst des Fachbereiches Bildung der Stadt Halle (Saale) bereitet Pflegeeltern individuell auf das neue Familienleben vor. Pflegeeltern erhalten eine umfassende Beratung und Betreuung durch den Fachbereich Bildung. Auch der materielle Unterhalt des Kindes wird durch finanzielle Leistung des Fachbereichs Bildung sichergestellt. Mehr dazu finden Sie unter dem Punkt "finanzielle Leistungen".

    Informationsfilm Pflegeeltern gesucht - Kinder auf ihrem Weg in eine neue Familie
    "Jedes Kind bringt sein Päckchen mit", erzählen und wissen Pflegeeltern. Doch bei all den Herausforderungen erleben sie mit ihren Pflegekindern auch jene Glücksmomente und Bereicherungen, die sie in ihrem Elternsein bestärken. Wie sie ihren Weg zum Pflegekind fanden und wer sie auf diesem Weg begleitete, vermittelt der Film durch authentische Zwiegespräche und Einblicke in das ganz alltägliche Familienleben. Ein Film, der die Perspektiven für die Entscheidung Pflegefamilie öffnet und gängigen Vorurteilen entgegnen will. Für alle, die sich ganz unverbindlich zum Thema Pflegeeltern informieren möchten.

    Für das Kind ist die Familie das wichtigste Bezugsystem. Für seine Entwicklung braucht das Kind Geborgenheit und Liebe, Hilfe und Verständnis, Sicherheit und Anerkennung. Durch diese Erfahrungen, die das Kind in seiner eigenen Familie macht, wird es grundlegend geprägt.

    Die Gründe, warum Kinder vorübergehend oder langfristig nicht mehr bei ihren Eltern leben können, sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von einer allgemeinen Überforderung in der Erziehung ihrer Kinder, Vernachlässigung der Kinder bis hin zu Suchterkrankungen, wie Drogen- bzw. Alkoholabhängigkeit, massiven Partnerproblemen oder Gewalt in der Familie. Zum Teil handelt es sich bei den Eltern um sehr junge Eltern, die durch die Geburt eines Kindes in eine akute Belastungssituation kommen, die sie aufgrund ihrer eigenen Lebenserfahrung nicht bewältigen können.

    Können Eltern ihren Betreuungs- und Erziehungsaufgaben gegenüber ihrem Kind nicht mehr gerecht werden, ist es notwendig, für dieses Kind eine andere Lebensperspektive zu finden, sodass die Aufnahme des Kindes in einer Vollzeitpflegefamilie infrage kommt.

    • verheiratete und unverheiratete Paare, mit oder ohne eigene Kinder,
    • Alleinstehende, mit und ohne Kind,
    • gleichgeschlechtliche Paare
    • Erfahrung im Umgang mit Kindern ist in jedem Falle von Vorteil.

    Die existentielle Situation der Pflegeeltern sollte sichergestellt sein. Es sollte genügend Wohnraum zur Verfügung stehen, wenn ein Pflegekind hinzukommt. Die räumlichen Bedürfnisse jedes Familienmitgliedes sollten ausreichend Berücksichtigung finden.  Das Pflegekind sollte möglichst sein eigenes Zimmer bekommen.

    Bewerberverfahren 

    Pflegeeltern müssen durch die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes bezüglich ihrer Eignung geprüft und auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe umfassend vorbereitet werden.

    Dazu gehört:

    • persönliches Kennenlernen aller Familienmitglieder,
    • gemeinsame Gespräche,
    • Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen,
    • Beibringung des erweiterten Führungszeugnisses und des Gesundheitsattestes,
    • Prüfung der Einkommensverhältnisse
    • Durchführung von Hausbesuchen,
    • Teilnahme an Vorbereitungsseminaren

    Ein Pflegekind ist kein Adoptivkind. Das Pflegekind lebt zwar bei den Pflegeeltern, die leiblichen Eltern sind aber weiterhin sorgeberechtigt.

    Pflegeeltern müssen besonderen Anforderungen gerecht werden. Das Pflegekind steht somit unter einer "doppelten Elternschaft". Pflegeeltern weichen von dem gewohnten Verhältnis der Elternrolle ab, sie müssen bereit sein, neue Erfahrungen zu machen und Veränderungen in Kauf zu nehmen.

    Über folgende Voraussetzungen sollten Pflegeeltern verfügen:

    • Liebe zum Kind
    • Kontaktfähigkeit, Offenheit, Toleranz
    • Durchsetzungsvermögen
    • Handlungsfähigkeit in Krisensituationen
    • warmes und aufgeschlossenes Familienklima
    • Kooperationsbereitschaft mit Behörden und Herkunftsfamilien
    • zeitliche Flexibilität
    • Erfahrung im Umgang mit Kindern
    • Zeit für das Kind

    Die Motivation für die Aufnahme eines Pflegekindes hat einen entscheidenden Einfluss auf die Einstellung zum Kind und seiner Herkunftsfamilie. Pflegeeltern müssen also gut überlegen, welche Erwartungen und Wünsche sie mit der Aufnahme eines Kindes in ihrer Familie verbinden.

    Es steht die Frage, ob Pflegeeltern ihre Elternrolle als Ergänzung und Erweiterung der bestehenden Beziehungen zu den leiblichen Eltern sehen (beim zeitlich befristeten Pflegeverhältnis), oder ob sie ihrem Pflegekind Vater und Mutter ersetzen wollen (Vollzeitpflege als auf Dauer angelegte Lebensform).

    Deshalb sollte vor Aufnahme eines Kindes überlegt werden:

    • Kann ein Kind in unsere Familie integriert werden?
    • Wie alt darf das Kind sein?
    • Welche Probleme kann das Kind mitbringen?
    • Welchen Erziehungsanforderungen sind wir gewachsen?
    • Wie belastbar sind die einzelnen Familienmitglieder?
    • Wie reagiert unsere Verwandtschaft und Nachbarschaft auf unser Vorhaben, ein Pflegekind aufzunehmen?

    Aus Sicht der Pflegefamilie 

    Auf die Pflegefamilie kommen mit der Aufnahme eines Pflegekindes große Veränderungen zu. Durch das neue Familienmitglied müssen alle anderen Familienangehörigen innerhalb der Familie einen neuen Platz einnehmen. Das Gleichgewicht in der Familie soll bestehen bleiben. Alle Familienangehörigen wollen sich auf das Pflegekind einstellen. Die eigenen Kinder können Eifersuchtsreaktionen zeigen, auch der Partner muss Verständnis für die veränderte Familiensituation aufbringen.

    Für die Pflegefamilie bedeutet die Aufnahme eines Pflegekindes die Öffnung ihrer eigenen Familie für den Pflegekinderdienst des Fachbereichs Bildung. Ebenso sind mit der Herkunftsfamilie in der Regel Kontakte zu halten. Die Häufigkeit und die Gestaltung der Umgangskontakte richten sich nach der Lebenssituation der Eltern, dem Alter der Kinder und dem Entwicklungsstand des Kindes.

    Die Aufnahme eines Kindes aus einer anderen Familie und das daraus resultierende Zusammenleben mit allen auftretenden Veränderungen bedeutet für die Pflegefamilie aber auch Gewinn und Bereicherung ihres eigenen Lebens.

    Aus Sicht der leiblichen Eltern 

    Eltern können aus den verschiedensten Gründen ihren Kindern manchmal nicht die notwendige Geborgenheit und Liebe, Sicherheit und Anerkennung geben. Diese Familien brauchen Hilfe, die durch ambulante Angebote, wie Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe, die Bedingungen innerhalb der Familie verbessern.

    Manchmal reichen diese Hilfsangebote nicht aus, sodass die Aufnahme des Kindes in eine Pflegefamilie infrage kommen kann. Wenn Eltern sich entscheiden, ihr Kind einer anderen Familie in Pflege anzuvertrauen, entstehen Gefühle von Verlust, Angst, Trauer und Konkurrenz. Wird sich unser Kind uns entfremden? Sind die Pflegeeltern die besseren Eltern und werden sie uns dies spüren lassen? Von diesen Gefühlen begleitet, fällt es Eltern nicht immer leicht, sich von ihrem Kind zu trennen und eine Pflegefamilie als Hilfe zu empfinden.

    Es ist notwendig, dass leibliche Eltern und die Pflegefamilie Absprachen und Vereinbarungen treffen. Andererseits muss den Pflegeeltern ein Handlungsspielraum in der Erziehung eingeräumt und ihnen Vertrauen entgegengebracht werden.

    Aus Sicht des Kindes 

    Kommt ein Kind in eine Pflegefamilie, bedeutet dieser Schritt die Trennung von der eigenen Familie, von seinen bisherigen Bezugspersonen, von seinem gewohnten Umfeld. Gleichzeitig lernt es neue Menschen kennen, die zu ihm in Beziehung treten. Das kann Unsicherheit, Angst und Schuldgefühle hervorrufen. Das Kind fühlt sich vielleicht bestraft, weil es die Familie verlassen muss. Es glaubt, an den Problemen seiner Familie schuld zu sein. Das Auseinandersetzen mit der neuen Familie und die ihm fremden Familienregeln und Verhaltensweisen in der Pflegefamilie verunsichern zusätzlich. Deshalb verhält sich das Pflegekind ganz angepasst. Es will es allen in der Pflegefamilie zunächst recht machen und angenommen werden.

    Diese erste Phase im Pflegeverhältnis wird von den Pflegeeltern als angenehm empfunden. Hat das Pflegekind in der Familie Sicherheit gewonnen, beginnt es, die neuen Werte und Regeln seinen früheren erlernten Verhaltensweisen und Erfahrungen gegenüberzustellen. Es vergleicht und setzt sich kritisch auseinander. Dadurch kommt es zu Konfliktsituationen, die das Familienleben belasten können.

    Beide Seiten müssen also lernen, miteinander umzugehen. Wenn dies gelingt, findet das Pflegekind die Sicherheit, seine früheren Erfahrungen in Einklang zu bringen und damit leben zu können, was für einen erfolgreichen Verlauf des Pflegeverhältnisses unabdingbar ist.

    Ein Pflegekind kann vorübergehend, längerfristig oder dauerhaft in einer Pflegefamilie untergebracht sein.

    Vollzeitpflege (bis zum 18. Lebensjahr)

    Das Kind lebt wie alle anderen Familienmitglieder über Tag und Nacht in der Pflegefamilie. Die Dauer kann vorübergehend oder langfristig bis zur Volljährigkeit des Kindes sein. Der Kontakt zu den Eltern wird angestrebt. Kann das Kind nicht in seine eigene Familie zurückkehren, ist das Pflegeverhältnis eine auf Dauer angelegte Lebensform. Auch in dieser Form sind Elternkontakte für das Kind wichtig und werden von den Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Bildung begleitet. Vollzeitpflegekinder sind keine Adoptivkinder, sie bleiben rechtlich das Kind der Herkunftseltern.

    Sonderformen der Vollzeitpflege

    • Sonderpädagogische Pflegestelle für Kinder mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen.
    • Heilpädagogische Pflegestellen für Kinder mit besonderen Entwicklungsbeeinträchtigungen und/ oder besonderen familiären Problemlagen.

    Angesichts der erhöhten Anforderungen an die Pflegepersonen wird von einem Elternteil, der die überwiegende Erziehungsarbeit leistet, eine berufliche Qualifikation (sozialpädagogischer oder medizinischer Abschluss) verlangt. Der erhöhte Erziehungsaufwand dieser Pflegeformen wird mit einem gesonderten Pflegegeld honoriert.

    Bereitschaftspflege (grundsätzlich nur bis 6  Monate Betreuungszeitraum)

    Für Tage, Wochen oder mehrere Monate lebt das Kind in der Bereitschaftspflegefamilie, in der es aufgrund einer akuten Notsituation sofort untergebracht wurde. Wegen der plötzlichen Herausnahme des Kindes aus seiner Familie und seiner Unterbringung in einer fremden Familie benötigt dieses Kind besondere Zuwendung und Fürsorge. Die Anforderungen an die Bereitschaftspflegefamilie sind besonders hoch. Häufig sind nur wenige Informationen über das Pflegekind vorhanden. In der Zeit der Betreuung müssen oftmals der Entwicklungs- und Gesundheitsstand des Kindes abgeklärt werden.

    Die Hauptbetreuungsperson darf nicht berufstätig sein, da die Kinder in der Regel keine Kindereinrichtung besuchen können, weil es sich hier häufig um Säuglinge handelt. Der erhöhte Erziehungsaufwand dieser Pflegeform wird mit einem gesonderten Pflegegeld honoriert.

    Die Unterbringung der Kinder erfolgt auf der Grundlage des § 33 SGB VIII und ist ein Hilfeangebot für Eltern. In den meisten Fällen bleiben die Eltern im Sorgerecht. Zum Teil stehen aber auch Pflegekinder unter der Amtsvormundschaft des Fachbereiches Bildung.

    Pflegeeltern vertreten die leiblichen Eltern in der Ausübung der Personensorge. Damit sind Dinge des täglichen Lebens gemeint. Wichtige Entscheidungen wie Schulbildung, Einwilligung zur Operation, Vermögensfragen müssen mit den leiblichen Eltern des Kindes gemeinsam getroffen werden. Die Eltern können den Pflegeeltern zusätzliche Vollmachten erteilen.

    Die Pflegeeltern sind den Pflegekindern gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Die leiblichen Eltern werden zu den Kosten der Hilfe herangezogen.
    Entsprechend dem Alter des Kindes wird durch den Fachbereich Bildung das Pflegegeld an die Pflegeeltern gezahlt. Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus dem pauschalen Grundbetrag für:

    • Ernährung,
    • Bekleidung,
    • Unterkunft,
    • Reinigung,
    • Körper- und Gesundheitspflege,
    • Haushalt,
    • Bildung/Unterhalt,

    und dem pauschalen Erziehungsbeitrag für die Erbringung der erzieherischen Leistung. 

    Altersgruppen Grundbetrag Erziehungsbetrag Pflegegeld insgesamt
    Kinder ab Geburt bis 6 Jahre 568 € 248 € 816 € + anteilig Kindergeld
    Kinder 7 bis 13 Jahre 653 € 248 € 901 € + anteilig Kindergeld
    Jugendliche 14 bis 18 Jahre
    und für junge Volljährige im Einzelfall
    718 € 248 € 966 € + anteilig Kindergeld
    Finanzierung Bereitschaftspflege Grundbetrag Erziehungsbetrag Pflegegeld insgesamt
    Kinder bis zum 7. Lebensjahr 568 € 248 € x 2 (Erziehungsbetrag doppelt) 1.064 €

    Zusätzliche Leistungen:

    Beihilfen 

    Pflegeeltern haben die Möglichkeit, für das Pflegekind zusätzlich zum Pflegegeld einmalige Beihilfen zum Beispiel zur Einschulung zu beantragen (§ 39 Absatz 3 SGB VIII, § 4 KJH-PflG –VO LSA).

    Elternzeit 

    Pflegeeltern haben Anspruch auf Elternzeit gegenüber ihrem Arbeitgeber. 

    Steuerpflicht 

    Das vom Jugendamt gezahlte Pflegegeld ist steuerfrei und die Pflegeeltern erhalten einen Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte. 

    Altersvorsorge für Pflegeeltern 

    Pflegeeltern haben einen Anspruch auf hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Altersvorsorge. Ausgehend vom Mindestbeitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die hälftige Erstattung derzeit höchstens 43 Euro. 

    Krankenversicherung 

    In der Regel ist das Pflegekind durch seine Eltern familienversichert. Dauerpflegekinder können aber auch bei der Krankenversicherung der Pflegeeltern mitversichert werden. 

    Übernahme der Kosten für Kindertagesbetreuung 

    Die Kosten für den Besuch der Pflegekinder in einer Kindereinrichtung oder im Hort werden den Pflegeeltern erstattet. 

    Haftpflicht/ Unfallversicherung 

    Pflegeeltern und Pflegekinder werden über das Jugendamt umfangreich versichert. 

    Die Sozialarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes treffen die Vermittlungsentscheidung, unterstützen Pflegefamilien bei der Anbahnung eines Pflegeverhältnisses und begleiten diese später. Im Vordergrund steht jedoch die Beratung in sozialpädagogischer, psychologischer und rechtlicher Hinsicht.

    Die Umgänge zwischen den leiblichen Eltern und der Pflegefamilie werden begleitet, damit für das Kind eine gute Lösung erreicht wird.

    Mit der Erziehung, Pflege und Förderung der ihnen anvertrauten Kinder leisten Pflegeeltern einen wichtigen Beitrag als Partnerinnen und Partner der öffentlichen Jugendhilfe. Angesichts der wachsenden Anforderungen und Aufgaben, denen sich Pflegeeltern im Erziehungsalltag stellen müssen, ist das Angebot von Fortbildungs- und Supervisionsangeboten durch den Fachbereich Bildung der Stadt Halle (Saale), neben der individuellen Beratung ein wichtiger Baustein zur Unterstützung und Weiterqualifizierung von Pflegeeltern.

    Darüber hinaus fördert der Fachbereich Bildung im Einzelfall auch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen anderer Träger und Einrichtungen durch Zuschüsse zu den Fortbildungskosten.

    Adresse:
    Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung
    Radeweller Weg 13
    06128 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2215888
    +49 345 2215963
    Mobil: +49 151 54469552
    Fax: +49 345 2215910

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontaktperson: Fr. Koßmann
    Teamleiterin/ Frau Koßmann
    Adresse: Radeweller Weg 14
    06128 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2215963
    Fax: +49 345 2215910
    Kontakt per E-Mail:

    Kontaktperson: Fr. Schick
    Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/Pflegekinderdienst/ Frau Schick
    Adresse: Radeweller Weg 14
    06128 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2215966
    Fax: +49 345 2215910
    Kontakt per E-Mail:

    Kontaktperson: Fr. Zimmermann
    Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/Pflegekinderdienst/ Frau Zimmermann
    Adresse: Radeweller Weg 14
    06128 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2215918
    Fax: +49 345 2215910
    Kontakt per E-Mail:

    Kontaktperson: Fr. Rode
    Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/Pflegekinderdienst/ Frau Rode
    Adresse: Radeweller Weg 14
    06128 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2215965
    Fax: +49 345 2215910
    Kontakt per E-Mail:

    Kontaktperson: Fr. Titz
    Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/Pflegekinderdienst/ Frau Titz
    Adresse: Radeweller Weg 14
    06128 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2215964
    Fax: +49 345 2215910
    Kontakt per E-Mail:

    Kontaktperson: Fr. Schicke
    Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/Pflegekinderdienst/ Frau Schicke
    Adresse: Radeweller Weg 14
    06128 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2215772
    Fax: +49 345 2215910
    Kontakt per E-Mail:

    Kontaktperson: Fr. Kehl
    Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Kehl
    Adresse: Radeweller Weg 13
    06110 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2215953
    Fax: +49 345 2215910
    Kontakt per E-Mail:

    Kontaktperson: Fr. Seils
    Sozialarbeiterin Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst/ Frau Seils
    Adresse: Radeweller Weg 14
    06128 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2215932
    Fax: +49 345 2215910
    Kontakt per E-Mail: